Gerichtsurteil zum Verkauf von Stecklingen in D. Das Gericht sieht es so, dass Stecklinge sofort zur Pflanze werden. wenn man sie in Substrat oder Nährlösung stellt. So wie ich den Gesetzestext erinnere, geht es darin um blühende Pflanzen, das interpretiert das Gericht anders.
Der Bezug aus Österreich ist bisher problemlos.